Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich anwaltliche Hilfe benötige?

Im Hinblick auf die Kosten einer anwaltlichen Beratung besteht oftmals große Unsicherheit. Auch die für den Mandanten oftmals komplizierte Struktur des anwaltlichen Gebührenrechts führt zu einer gewissen Schwellenangst bezüglich des Besuchs beim Anwalt und der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratungen.

Aus diesem Grunde können Sie uns Ihr Anliegen vorab unverbindlich per Mail oder Telefon schildern. Sie erhalten daraufhin ein kostenloses Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Nutzen Sie für Anfragen auch unser Kontaktformular. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.

Zum besseren Verständnis finden Sie im folgenden einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen.

Weiterhin stellen wir Ihnen unsere Broschüre "Wie setzen sich die Anwaltskosten zusammen" zum Download zur Verfügung.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zustehen.

In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten). Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessensgerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine festen Summen im Raum stehen.

Deshalb können in vielen Fällen pauschale Festpreisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoller sein.

Wann zahlt die Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese, je nach vertraglich vereinbarten Leistungen, die Kosten der rechtlichen Vertretung. Zu beachten sind hier aber insbesondere folgende Punkte:

  • Der Vertrag muss bereits einige Zeit vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein.

  • Wenn Sie bereits ein konkretes juristisches Problem haben, können Sie nicht nachträglich eine Rechtschutzversicherung abschließen, hier muss stets eine gewisse Wartezeit eingehalten werden.

  • Für den gewerblichen Bereich werden, aufgrund des hohen Risikos, kaum entsprechende Versicherungen angeboten.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen Sie einfach unverbindlich bei uns nach, ob Ihr konkreter Fall vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Die Abwicklung mit Ihrer Versicherung übernehmen wir gerne für Sie.

Kanzlei Gönnheim

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D-67161 Gönnheim

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