Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zustehen. In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten).

Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessensgerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine festen Summen im Raum stehen.

Deshalb können in vielen Fällen pauschale Festpreisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoller sein.

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